Hallo Erstwähler in Padenstedt !
auf eurer Seite für "Erstwähler" bekommst Du wichtige Informationen über alles,
was rund um die Kommunalwahl und am Wahltag passiert,
was Du alles beachten musst und was du wissen möchtest.
Muster der ORIGINAL Stimmzettel von 2018 für Padenstedt
werden nach Vorliegen gegen die aktuellen Stimmzettel für die Wahl 2023 ausgetauscht!
STIMMZETTEL KREISTAG
STIMMZETTEL KOMMUNALWAHL PADENSTEDT
Wer wird denn bei der Kommunalwahl in Schleswig-Holstein am 14.Mai 2023 gewählt?
In Schleswig-Holstein wird in rund 1.080 Gemeinden, in den vier kreisfreien Städten Kiel, Neumünster, Lübeck und Flensburg und in den elf Kreisen gewählt.
Bei der Kommunalwahl wählst Du deinen Vertreter für die Parlamente der jeweiligen Landkreise und Gemeinden (Kommunen).
Laut Artikel 28 des Grundgesetzes müssen auch Kommunen eine demokratisch gewählte Volksvertretung haben: Das ist der Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag.
Unsere Kandidaten 2023 und unsere Ziele für Padenstedt:
bitte hier klicken,
um den Flyer als pdf zu lesen!
Was passiert vor der Kommunalwahl in Padenstedt ?
Am 14. Mai 2023 wird in der Gemeinde Padenstedt, ebenso wie in allen anderen Schleswig-holsteinischen Gemeinden, nach den Vorgaben des Gemeindeverfassungsrechtes für Schleswig-Holstein für die kommenden 5 Jahre eine neue Gemeindevertretung gewählt. Die Gemeinde Padenstedt besteht aus nur einem Wahlkreis und der Gemeinderat besteht aufgrund der Einwohnerzahl zwischen 1250 und 2500 Einwohnern aus 13 Vertretern bzw. Vertreterinnen. Wahlberechtigt sind in Padenstedt xxxx Einwohner, davon xxxx Männer und xxxx Frauen.
Jede sich in der Gemeinde bewerbende Partei oder Wählergruppe reicht beim Gemeindewahlleiter eine Liste mit Kandidatenvorschlägen ein, die zusammengefasst am Wahltag jedem Wähler als Stimmzettel ausgehändigt werden.
Um den Bürgern die Kandidaten vorzustellen, in kleineren Gemeinden sind sie sehr oft persönlich bekannt, stellen sich die Kandidaten persönlich, aber auch in Wahlflyern, Plakaten und oft auch im Internet vor und benennen ihre Ziele und politische Ausrichtung.
Wählergemeinschaften, wie die WG Padenstedt schon seit 1962, sind nur regional aktiv. Sie sind keiner der von Bund und Land bekannten Parteien zugehörig und engagieren sich überparteilich nur für die Interessen und das Wohl ihrer eigenen Gemeinde.
Wer darf mitwählen?
Wer wählen darf, bekommt einige Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung per Post. Wahlberechtigt sind alle Einwohner der Kommune (Stadt oder Gemeinde), die deutsche Staatsbürger oder Bürger in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union sind.
Voraussetzung ist auch, dass man seit mindestens sechs Wochen eine Wohnung im Wahlgebiet oder seinen dauerhaften Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein hat.
Bei uns in Schleswig-Holstein darf man bereits mit 16 Jahren auf kommunaler Ebene wählen gehen, das nennt man aktives Wahlrecht.
Auf Antrag kann nach Zugang der Wahlunterlagen auch schon vor dem Wahltermin eine Briefwahl durchgeführt werden.
Warum soll ich wählen?
Wählen ist wichtig, denn nur wer seine Stimmen (in Padenstedt hast du 7 Stimmen !) abgibt, kann mitbestimmen. Gerade die Kommunen entscheiden über viele Fragen, die das Geschehen in deinem Wohnort direkt beeinflussen.
Hier kannst Du direkt Einfluss nehmen, z.B. was in Padenstedt gebaut wird, ob es schnelles Internet geben soll oder welche Angebote für Jugendliche und Familien wichtig sind. Aufgrund der Personenbeschreibungen z.B. in unserem WGP-Flyer (jeder Haushalt im Dorf hat ein Exemplar bekommen), kannst Du genau die maximal 7 Männer oder Frauen auswählen, von denen Du selber dich am besten vertreten fühlst.
Der Wahltag 14. Mai 2023 in Padenstedt !
Am Tage der Wahl sind alle wahlberechtigten Bürger aufgerufen, ihre Stimme in unserem einzigen Wahllokol, den Bürgerstuben, abzugeben. Es ist ein wichtiger demokratischer Vorgang, da sich nur so jeder einzelne Bürger an dem politischen Geschehen beteiligen kann, in dem er eine Wählergruppe/Partei seines Vertrauens wählt. Dabei kommt es auf jeden Einzelnen an.
Um den Grundsatz der geheimen Wahl zu gewährleisten, musst Du den Stimmzettel in einer Wahlkabine kennzeichnen, zusammenfalten und ihn anschließend in eine verschlossene Urne einwerfen. Im Wahlraum darf niemand Kenntnis von deiner Stimmabgabe erlangen.
Nach der Wahl, das heißt genau um 18 Uhr, schließen die Wahllokale: Unmittelbar danach öffnet der Wahlvorstand die Urne und zählt die Stimmen aus. Jeder Bürger darf dabei zuschauen, sofern es nicht den Ablauf stört. Ausgewertet werden alle Stimmzettel, die in die Wahlurnen gelegt oder per Briefwahl abgegeben wurden.
Noch am selben Abend werden vorläufige Ergebnis-Listen mit den erhaltenen Stimmen der Wählergruppen/Parteien im Internet oder am Tag darauf den regionalen Tageszeitungen veröffentlicht, Hier steht, welche Gruppierungen künftig die Geschicke der Gemeinde leiten werden.
Die Gruppierung mit den meisten Stimmen hat das Anrecht, den Bürgermeister zu stellen. Die Vergabe der Sitze im Gemeinderat (13 in Padenstedt) an die erfolgreichsten Wahlbewerber erfolgt nach einem komplizierten Verfahren ( Höchstzahlverfahren).
Nach der Wahl: „Wer hat gewonnen“?
Direkt nach der Kommunalwahl und der Auszählung durch die Wahlhelfer werden die Ergebnisse noch einmal offiziell geprüft und bestätigt. Der Wahlausschuss ermittelt das endgültige Ergebnis.
Jetzt wird festgestellt, wer Bürgermeister der Gemeinde wird: meistens haben alle Gruppierungen schon ihren Bürgermeisterkandidaten benannt. Die WG/Partei mit den meisten Stimmen stellt den Bürgermeister.
Danach haben die Wählergemeinschaften/Parteien einige Wochen Zeit, sich über die Besetzung der verschiedenen Ausschüsse Gedanken zu machen. Das passiert wieder nach einem genau festgelegten Verfahren, soweit es darum geht, welche Wählergemeinschaft/Partei den jeweiligen Ausschuss leitet und wie viele Mitglieder aus jeder Gruppierung darin sitzen. In Padenstedt sind z.B. die ständigen Ausschüsse der Finanzausschuss, der Bau-und Wegeausschuss und der Sozialausschuss, sowie der Schulverband zu besetzen.
Nachdem jede Gruppierung weiß, welche Positionen sie besetzen darf, geht es darum, die jeweils am besten geeigneten Kandidaten zu finden, denn schließlich soll in den Ausschüssen kompetente Arbeit geleistet werden. Es geht darum, die für Padenstedter Bürger gut geeigneten Lösungen in den Bereichen Kinder und Jugend, Verkehr und Bau, Finanzen, Schule und Kindertagessstätte, Sport, Feuerwehr, Natur und viele Andere zu finden. Die Ideen und Vorschläge aus der Gemeinde sind dann zu prüfen und wenn möglich ist, in die Tat umzusetzen.
Die konstituierende Sitzung in Padenstedt am 8.6.2023
In dieser ersten öffentlichen Sitzung den Neuen Gemeinderates nach der Kommunalwahl werden offiziell alle in der Gemeinde vorhandenen Positionen und Ausschüsse besetzt. Die Ausschussmitglieder müssen nicht unbedingt nur gewählte Gemeindevertreter sein, es können auch sogenannte "bürgerliche Mitglieder", die in den Ausschüssen mitarbeiten.
In dieser Sitzung werden der Bürgermeister sowie seine zwei Stellvertreter ernannt und vereidigt. Dieser wiederum verpflichtet alle anderen Mitglieder der neuen Gemeindevertretung per Handschlag.
Ab dann geht die „richtige Gemeindevertreterarbeit“ los!
Du kannst sie mitverfolgen, denn die Sitzungen der Gemeindevertretung (in der Regel 4 im Jahr) und der Ausschüsse sind bis auf einige Punkte, in denen privaten Interessen geschützt werden müssen, immer öffentlich!
Die Termine dafür findest auf unserer WGP-Webseite und über einen Link kommst du auch zu den Themen, die an dem Abend besprochen werden. Hier kannst du teilnehmen und deine Ideen und Anregungen schriftlich oder mündlich einbringen!
Tipp: wenn du mehr wissen möchtest, wer bisher bei der WGP aktiv war und wenn du weitere Informationen haben möchtest, dann klick dich einfach durch unsere Seite www.wg-padenstedt.de
Mach mit bei der Wählergemeinschaft, denn bei uns gilt:
WIR für Euch - Ihr für uns !